So geht's

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Hochzeit planen können und welche Unterlagen Sie ausfüllen müssen.

    In unserer schönen und romantischen Umgebung können dänische und ausländische Paare heiraten

    Viele Paare erleben jede Woche einen wunderschönen und unvergesslichen Tag in der Gemeinde Esbjerg.

    In den folgenden Abschnitten können Sie viel mehr darüber lesen, was Sie tun müssen, um zu heiraten.

    Ausländische Staatsbürgerschaft

    Die Fa­mi­li­en­re­cht­li­chen Be­hör­de (Familieretshuset) ist für die Sachbearbeitung zuständig, wenn mindestens einer von Ihnen ausländischer Staatsbürger ist und kein Recht auf unbegrenzten Aufenthalt in Dänemark hat.

    Klicken Sie hier im Text, um direkt zum Antrag für internationale Trauungen zu gelangen.

    Dänische Staatsbürgerschaft

    Wir werden Ihren Fall bearbeiten, wenn Sie und Ihr Partner entweder / oder

    • dänische oder nordische Staatsbürger sind
    • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark haben
    • gemäß den EU-Vorschriften das Recht auf unbefristeten Aufenthalt in Dänemark haben

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen.

    Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine standesamtliche Trauung, eine kirchliche Trauung oder eine Trauung in einer anderen Konfession wünschen. Denken Sie daran, dass Sie beide 18 Jahre alt sein müssen, um heiraten zu dürfen.


     Zum Antrag kommen Sie, wenn Sie hier in diesem Text klicken

    Sie können die Selbstbedienungslösung nutzen, wenn Sie beide eine MitID haben (In Dänemark ansässig). Wir empfehlen Ihnen, anstelle eines Smartphones oder Tablets einen Computer zu verwenden.

    Dort finden Sie auch nützliche Links, wie z.B. Antrag auf Namensänderung, unter dem Punkt Dokumente und Links.

    Dänische Behörden, die CPR Informationen nutzen, werden automatisch über Ihre Eheschließung informiert.

    Dolmetscher

    Wir haben die Möglichkeit, Sie auf Dänisch, Deutsch oder Englisch zu trauen.
    Wenn Sie nicht beide Dänisch, Deutsch oder Englisch verstehen, müssen Sie einen zugelassenen Dolmetscher mitbringen.

    Wann Sie heiraten können:

    Sie können im Alten Rathaus in Ribe oder im Alten Gerichtsgebäude in Esbjerg heiraten, wenn Sie eine Genehmigung von der fa­mi­li­en­re­cht­li­chen Be­hör­de (Familieretshuset) erhalten haben.

    Die Hochzeiten finden jeden Donnerstag und Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr statt. 

    Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie einen Termin buchen möchten.

    Wir können bei Bedarf Trauzeugen für Sie bereitstellen.

    Wenn Esbjerg Kommune Ihren Antrag bearbeitet hat, können Sie an bestimmten Donnerstagen oder Freitagen in Ribe oder Esbjerg heiraten.


    Reis, Konfettirohre und künstliche Blumen

    Wir weisen darauf hin, dass Sie vor dem Rathaus keinen Reis oder Kunstblumen werfen dürfen. Auch dürfen nicht Konfetti-Rohre abgefeurt werden.

    Geschlossen 2026

    Im Jahr 2026 finden an folgenden Tagen keine Hochzeiten statt:

    • 14., 15. und 16. Mai 2026
    • 30., 31. und 32. Kalenderwoche
    • 21. - 31. Dezember 2026

    Trauzeugen

    Wir können auf Wunsch Trauzeugen bereit stellen am Donnerstag und Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr.

    Informationen zu den Trauzeugen

    Sie müssen uns die Namen und Adressen Ihrer Trauzeugen spätestens eine Woche vor der Hochzeit mitteilen. 

    Bitte senden Sie die Informationen an folgende Adresse: [email protected] 

    Wenn Sie kirchlich heiraten möchten

    Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, müssen Sie sich mit dem Pfarrer der gewählten Kirche in Verbindung setzen, um einen Termin für die Trauung zu vereinbaren. Danach müssen Sie den Antrag auf Eheschließung ausfüllen.

    Ihre Wohngemeinde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis in Ihre e-Box. Das Ehefähigkeitszeugnis muss dem Pfarrer ausgehändigt werden, der Sie trauen soll.

    Legalisierung/Apostille

     

    Ausländische Behörden können verlangen, dass die Heiratsurkunde legalisiert oder mit einer Apostille bestätigt wird. Diese Aufgaben werden ausschließlich vom Außenministerium übernommen.
    Auf deren Website können Sie mehr über Legalisierung und Apostille-Bestätigung lesen.

    Wenn Sie Ihren Namen im Zusammenhang mit Ihrer Hochzeit ändern möchten

    Wenn Sie den Zweit- und/oder Nachnamen des anderen annehmen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen.

    Klicken Sie hier im Text, um direkt zu Borger.dk zu gelangen.

    Wenn Sie Ihre Heiratsurkunde neu ausstellen lassen müssen

    Wenn Sie in der Gemeinde Esbjerg standesamtlich geheiratet haben, können wir Ihre Heiratsurkunde erneut ausstellen. Wir stellen dänische und internationale Heiratsurkunden aus.

    Bitte beachten Sie, dass wir eine neue Heiratsurkunde nur ausstellen dürfen, wenn Sie noch verheiratet sind. In anderen Fällen können Sie einen Auszug aus dem Eheregister erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie sich an das Standesamt wenden.

    Klicken Sie hier, um auf das entsprechende Formular zuzugreifen.